— Rechtliches
von Iris Scherl, Beratung – Supervision.
Die AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Iris Scherl (im Folgenden Auftragnehmerin bzw. Beraterin) und dem Klienten bzw. der Klientin, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Anmeldung zu Beratung oder Supervision erklärt sich der Klient bzw. die Klientin ausdrücklich mit den AGB einverstanden.
Die Beraterin bietet Beratung und Supervision im Rahmen des Gewerbes Lebens- und Sozialberatung an. Es handelt sich dabei um keine Therapie. Diese Dienstleistungen können eine Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt nicht ersetzen.
Das konkrete Beratungsziel wird zu Beginn der gemeinsamen Arbeit definiert. Die Beraterin kann jedoch das Erreichen vereinbarter Ziele bzw. eines gewünschten Erfolges in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren.
Die Anmeldung zur Beratung oder zur Supervision erfolgt mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich (auch per E-Mail) und stellt eine feste Zusage zum Abschluss eines Beratungsvertrages dar.
Das Honorar pro Sitzung wird vor Beginn mündlich vereinbart. Die Bezahlung erfolgt je nach Vereinbarung entweder nach jeder Sitzung oder in vereinbarten Zweier-, Dreier- oder Viererblöcken in bar oder nach Rechnungslegung durch Überweisung auf ein von der Beraterin bekanntgegebenes Bankkonto. Bei Barzahlung ist das Honorar unmittelbar nach Sitzungsende fällig. Bei Zahlung auf Rechnung ist das Honorar sofort mit Rechnungslegung fällig.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
Die Beratungen und Supervisionen werden in Einheiten verrechnet. Eine Einheit dauert 60 Minuten, 1,5 Einheiten entsprechend 90 Minuten, usw.
Die Länge einer Sitzung wird bei der Terminvereinbarung oder in Ausnahmefällen während der Sitzung zwischen Beraterin und Klient bzw. Klientin vereinbart.
Die Sitzung kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen beendet werden.
Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Ohne rechtzeitige Terminabsage ist das vereinbarte Honorar für die versäumte Sitzung zur Hälfte fällig. Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Die Beraterin verpflichtet sich — auch über das Vertragsende hinaus — alle ihr im Zusammenhang ihrer Beratungstätigkeit bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
Die Verschwiegenheitspflicht ist bei Selbst- oder Fremdgefährdung außer Kraft gesetzt.
Die Beratungstätigkeit entspricht der Gewerbeordnung für Lebens- und Sozialberatung.
Eine Beratung ersetzt keine psychologische und/oder psychotherapeutische Krankenbehandlung.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird nicht für Unfälle und sonstige Schäden während aller Beratungen bzw. Supervisionen sowie auf den Wegen zu und von dem Ort der Beratung gehaftet.
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